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Übersetzungen

   

Die richtigen Worte zur richtigen Zeit

Ganz gleich, ob Pressemitteilung oder Prozessschrift, Bedienungsanleitung oder Börsenbericht: Ziel einer Übersetzung ist es, eine Botschaft gezielt über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg zu transportieren.

Dabei gilt es nicht nur, die Textinhalte originalgetreu und fachlich korrekt in der Zielsprache wiederzugeben, sondern die Übersetzung sollte auch sprachlich und stilistisch auf die Zielgruppe abgestimmt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass der übersetzte Text in gleichem Maße wie das Original seinen Zweck erfüllt – und zwar so, dass der Leser nicht wahrnimmt, dass es sich um eine Übersetzung handelt.

Hierzu sind neben fundierten Sprach- und Fachkenntnissen vor allem auch ein sicheres Gespür für Stil, Intention und sprachliche Nuancen erforderlich – und selbstverständlich auch die Fähigkeit, verschiedenartige Textinhalte präzise und zielgruppengerecht zu formulieren.

Beglaubigte Übersetzungen

Gerichte und Behörden erkennen in der Regel nur beglaubigte Übersetzungen an, d. h. Übersetzungen, bei denen ein Übersetzer durch seinen Stempel und seine Unterschrift bestätigt, dass es sich um eine richtige und vollständige Wiedergabe des Originals handelt.

So werden bei Schriftstücken und Urkunden, die für zum Beispiel Gerichtsverfahren, Unternehmensgründungen oder Eheschließungen im Ausland sowie für andere behördliche oder gerichtliche Zwecke verwendet werden sollen, zumeist beglaubigte Übersetzungen verlangt – wie etwa bei Satzungen, Handelsregisterauszügen, Geburtsurkunden, Zeugnissen, Heiratsurkunden, Prozessschriften, Scheidungsurkunden, Testamenten, Führungszeugnissen etc.

Als vom Oberlandesgericht Schleswig ermächtigte Urkundenübersetzerin bin ich befugt, Übersetzungen aus dem Deutschen ins Dänische sowie aus dem Dänischen ins Deutsche zu beglaubigen.